Zeichnen Sie mit: Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung

Sehr geehrte Fossiliensammler,

Sie erinnern sich mit Sicherheit an die Problematik, der wir im Zeitraum 2015-2016 ausgesetzt waren, nämlich der damaligen Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes. Gemeinsam mit vielen Sammlern, Wissenschaftlern Museen und der Steinkern Fossilien-Community konnte damals erreicht werden, dass Fossilien aus dem Gesetz weitestgehend herausgehalten wurden.

Doch nun droht neuer Ungemach bzw. ist schon vorhanden

Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden der Paläontologie in vielen Bundesländern restriktive Denkmalschutzgesetze „übergestülpt“, deren Regeln auf die Archäologie und archäologische Schatzsuche zugeschnitten sind, die man damals eindämmen wollte. Diese gesetzlichen Regelungen sind (dank Föderalismus) weder einheitlich noch zielführend.

Das paläontologische Sammeln wird dadurch in gleichem Maße beschränkt wie archäologisches Sammeln, was keineswegs sachgerecht ist. Schließlich retten und bergen Sammler Fossilien vor allem vor Zerstörung durch Industrie und Erosion. Die weit übers Ziel hinausschießenden Denkmalschutzgesetze verhindern oder erschweren seit ihrem Inkrafttreten jedoch vielmehr paläontologische Feldarbeit und Forschungstätigkeit in weiten Teilen Deutschlands.

Folgte man dem bloßen Wortlaut des Denkmalschutzgesetzes z.B. des Landes Nordrhein-Westfalen, so wären selbst Schurfe von Hand in zum maschinellen Abbau freigegeben Steinbrüchen verboten – eine Absurdität sondergleichen. Fossilien zu Schotter verarbeiten: kein Problem, vor der Zerstörung einzelne Fossilien mit Erlaubnis der Betreiberfirma bergen: ein Verstoß gegen die unausgewogenen Buchstaben des Denkmalschutzgesetzes. Da diese Regelung eklatant gegen höherrangiges Recht, nämlich die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Forschung und die allgemeine Handlungsfreiheit verstößt, wird sie glücklicherweise fast(!) nirgends durchzusetzen versucht. Ich sage fast, da es tatsächlich Menschen in Behörden gibt, die so sehr am Wortlaut von Paragraphen haften, dass sie zu absurden Ergebnissen gelangen.

Gemeinsame Aktion notwendig – ein erster konstruktiver Schritt in Nordrhein-Westfalen geplant

Es gilt zu verhindern, dass – wie in einigen Staaten (Italien, Spanien, Brasilien)bereits der Fall – jegliche paläontologische Wissenschaft zum Sterben verurteilt ist. Vielmehr sollten positive Beispiele wie in Dänemark und England das Ziel sein. Die paläontologisch orientierte Steinkern-Community, zu der die VFMG partnerschaftliche Beziehungen unterhält, möchte nun im Zuge eines konstruktiven Vorschlags in NRW die notwendige Diskussion zwischen Sammlern, Wissenschaftlern und der Gesetzgebung in Gang setzen und hat hierzu einen Vorschlag zur Vorschlag zur Novellierung der paläontologischen Denkmalschutzgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen erarbeitet. Bei positivem Erfolg könnte das als Grundlage für weitere Aktionen in anderen Bundesländern oder gar Bundesweit dienen.

Hierzu ist die Mitzeichnung Vieler notwendig !

Um möglichst viel Gehör zu erreichen, ist es dringend notwendig, dass möglichst viele (Einzelpersonen, aber auch Gruppierungen, Bezirksgruppen usw…) diese Aktion durch sehr sehr viele Mitzeichnungen unterstützen. Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie bei der Steinkern – Fossilien-Community, auch der Entwurf des Novellierungstextes ist dort einzusehen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich die Zeit zum Lesen des Vorschlags.nehmen würden. Bitte nehmen Sie sich die Zeit  Wenn Sie die Initiative durch Mitzeichnen unterstützen möchten, senden Sie hierzu bitte eine E-Mail an denkmalschutz-nrw@steinkern.de

Diese E-Mail sollte bitte enthalten: Ihren vollständigen Namen, den Wohnort (wenn er in NRW liegt bitte „, NRW“ dazu schreiben), ggf. ihre Tätigkeit.
Mit Tätigkeit ist z. B. Paläontologe, Amateurpaläontologe (für Fossiliensammler aller Art), BG-Leiter (der BG-xy) gemeint. Wird keine Tätigkeit angegeben, erscheint Ihr Name ohne eine Angabe. Es können natürlich auch interessierte Laien gerne mitzeichnen, hier erfolgt dann keine Angabe.
Wer einen fachspezifischen akademischen Titel trägt, an einem Institut arbeitet oder in geologisch-paläontologischen Vereinen ein Amt bekleidet, sollte dieses möglichst mit aufführen, da es die fachliche Relevanz unterstreicht.
Beispiele: Dr. Marta Mustermann (Musterstadt, NRW, Paläontologin), Max Mustermann (Musterstadt, Amateurpaläontologe) oder  Maximiliane Mustermann (Leiterin der BG-Musterstadt der VFMG)

Die Aktion wird von der VFMG ausdrücklich unterstützt!

Das könnte dich auch interessieren …